Taschenmogul
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« am: Dezember 01, 2010, 08:45:30 » |
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Hm, gerade darüber gestolpert und mich gefragt, wie es denn bezüglich dieses Forums und des Hofrat-Blogs gehalten werden wird: http://yuccatree.de/2010/11/jugendmedienschutz-staatsvertrag-bundeslander-beschliesen-juristisches-chaos-fur-blogger/http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/Es geht um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, ein m.E. unsägliches Gebilde, das letztlich vermutlich lediglich der Repression freier Meinungsäusserung dient. Kurz zusammengefasst bedeutet dieser Staatsvertrag wohl, daß ab dem 1. Januar 2011 fast jeder von Deutschen betriebene Internetauftritt entweder eine Alterskennzeichnung benötigt, oder aber über eine Zugangsbeschränkung verfügen muß, oder aber nur zu bestimmten "Sende"-Zeiten verfügbar sein darf. Grund dafür ist halt angeblich der Jugendschutz. Da die Sache mit den Zugangbeschränkungen und den Sendezeiten wohl nicht in Frage kommen dürften, bliebe also nur die Möglichkeit, Blog und Forum eine Alterskennzeichnung zu verpassen. Diese kann man nach eigener Einschätzung vergeben, riskiert dann aber, im Zweifelsfall bis zu fünfhunderttausend Euro Strafe/Bußgeld/wieauchimmer zahlen zu müssen, soweit ich das recht verstanden habe. Halbwegs auf der sicheren Seite dürfte man wohl nur sein, wenn man präventiv das gesamte Webangebot als "ab 18" einstuft. Hier ist wohl aber vorgeschrieben, dies (auch) in einem Format zu tun, das von geeigneter Jugendschutz-Software automatisiert verarbeitet werden kann, damit diese Inhalte vom Nutzer eben eventuell automatisch ausgeblendet werden können. Solche Software existiert jedoch noch nicht. Ein solches Format entsprechend auch nicht. Es bleibt also eine Menge Unsicherheit, die vom Gesetzgeber wohl auch genau so gewollt sein muß. Also, vielleicht wusste es hier auch noch keiner, in dem Fall - ab nächstem Jahr weht eine steife Brise, also bitte drauf achten, daß die Vorschriften eingehalten werden, damit nicht irgend ein Neider einen Abmahnanwalt bemüht und...
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Settembrini
Titan der Wahrheit
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AK20 des guten Geschmacks
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« Antworten #1 am: Dezember 01, 2010, 09:13:50 » |
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Also, wenn ich irgendwo einen popeligen Tag und amtliches Logo einbauen kann, welche dann von fiktiver zu erscheinender Software einfach erkannt wird, habe ich damit kein Problem. Sofort wäre hier alles "Ab 18". ADD: Wobei "Ab 16" inhaltlich sicher richtiger wäre- was hier tatsächlich geschieht ist vermutlich sogar "Ab 12". Die Grundidee finde ich garnicht so schlecht. Verantwortung übernehmen muß man schon irgendwie. Lieber das, als diese doofe Impressumspflicht. Ich habe die links verfolgt, und stelle fest, daß man wohl alles "Ab 18" kennzeichnen sollte. Immerhin ist ja einer der meitgegoogleten Beiträge: "Lesbische Nazi Nutten von Ufos entführt". Der Merkbefreier scheint beleidigt: http://koehntopp.de/
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« Letzte Änderung: Dezember 01, 2010, 09:29:06 von Settembrini »
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"Recht sehr zu wünschen, daß es in jedem Staate geben Männer möchte, welche bürgerliche Hoheit nicht blendet und bürgerliche Geringfügigkeit nicht ekelt; in deren Gesellschaft der Hohe sich gern herabläßt und der Geringe sich dreist erhebet."
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Settembrini
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« Antworten #2 am: Dezember 01, 2010, 09:35:35 » |
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Lawblog "geht rein und beruhigt die Neger." http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/Scheinbar ist der einzige Zwang dieswer hier: Ganz untätig bleiben können Blogger aber nicht, sollte der JMStV am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wer nicht nur auf rein privater Ebene ins Internet schreibt, muss einen Jugendschutzbeauftragten nennen und eine E-Mail-Adresse angeben, über die der Beauftragte schnell erreichbar ist. Der Jugendschutzbeauftragte soll zwar die nötigen Fachkenntnisse haben. Das bedeutet aber nicht, dass er hierfür eine besondere Fortbildung nachweisen muss. Jeder Blogger, der sich die Fachkenntnisse zutraut (und wer tut das nach Lektüre dieses Beitrags nicht?) kann demnach sein eigener Jugendschutzbeauftragter sein. Ist ja noch einfacher. Super. ADD: Die Kommentare sind dann eher wieder verunsichernd...also Verwirrung herrscht allemal. Handwerklich offenkundig schlecht gemacht, das Gesetz. Sicherlich wird alles halb so schlimm, aber wer will es ausprobieren?
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« Letzte Änderung: Dezember 01, 2010, 09:51:50 von Settembrini »
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"Recht sehr zu wünschen, daß es in jedem Staate geben Männer möchte, welche bürgerliche Hoheit nicht blendet und bürgerliche Geringfügigkeit nicht ekelt; in deren Gesellschaft der Hohe sich gern herabläßt und der Geringe sich dreist erhebet."
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Settembrini
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AK20 des guten Geschmacks
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« Antworten #3 am: Dezember 01, 2010, 10:31:14 » |
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Ein Jura-Prof meldet sich: http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internetProf. Dr. Thomas Hoeren
30.11.2010, 20:51 Uhr
Liebe Disputanten,
ich komme jetzt erst dazu zu antworten. Der Server schien überlastet; ich kam einfach nicht "rein". Danke schon jetzt für die unglaublichen Zugriffszahlen und vielen Kommentare.
Vorab: es geht mir nicht darum, LegasthenikerInnen zu verunglimpfen. Ich habe selbst Menschen mit Schweibschwäche in meiner Verwandtschaft. Aber als Metapher (siehe Fifi oben) kann man das auch übertragen verwenden - für ein Symptom, eine strukturelle Schwäche, hier der Politik, die von der Schnelligkeit des Web überfordert ist und wie der Hase (im Märchen vom Wettlauf von Hase und Igel) dem postmodernen Cyberigel ewig sprach-los hinterläuft.
Der JMStV ist ein Text, der so nicht an die Öffentlichkeit kann. Es gibt viel zu viele Unklarheiten, Gerüchte, Fehlinformationen. Vor allem fatal ist das Datum 1.1.2011, das in den Köpfen herumschwirrt. Wir brauchen Ruhe und Geduld - um die Texte zu lesen, die Verantwortlichen zur Rede zu stellen.
Und: solche Normen braucht letztendlich niemand.
Gruss TH
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"Recht sehr zu wünschen, daß es in jedem Staate geben Männer möchte, welche bürgerliche Hoheit nicht blendet und bürgerliche Geringfügigkeit nicht ekelt; in deren Gesellschaft der Hohe sich gern herabläßt und der Geringe sich dreist erhebet."
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JollyOrc
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« Antworten #4 am: Dezember 01, 2010, 10:40:31 » |
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Ich werde meine Webseiten mindestens nicht-öffentlich, wenn nicht sogar offline schalten. Auch wenn sie eher nicht-gelesen und wenn überhaupt nur marginal jugendgefährdend sind.
Warum?
Weil es eben so eine Rechtsunsicherheit gibt. Eine einzige Abmahnung ist eine zu viel, selbst wenn ich den Prozess danach gewinnen würde. Ich hab mit meiner Zeit und meinem Geld besseres zu tun.
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Dirk Remmecke
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« Antworten #6 am: Dezember 01, 2010, 13:39:34 » |
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Und mal ernsthaft: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden * Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:
* Nutzung von Sendezeitbegrenzungen * Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel o das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011
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Settembrini
Titan der Wahrheit
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AK20 des guten Geschmacks
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« Antworten #7 am: Dezember 01, 2010, 13:39:40 » |
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Nach meinem aktuellen Verständnis ist das dafür, damit T-Online seine Pornos ohne Zugangsbeschränkung und Paßkontrolle verkaufen kann.
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JollyOrc
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« Antworten #8 am: Dezember 01, 2010, 14:28:45 » |
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Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden * Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
ich habe auf meinen Seiten sicherlich Inhalte, die ab 12 sind, und u.U. solche, die ab 16 sind. Und nun? Und was ist, wenn ich Links auf Schweinkram habe? Ist das Inhalt oder ok? Das ist mein Problem, es gibt keine "einfache" Instanz die mir sagt, ob ich sicher oder nicht sicher bin, mein eigenes Empfinden reicht auf jeden Fall nicht.
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r0tzl0effel
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« Antworten #9 am: Dezember 01, 2010, 14:37:20 » |
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Links auf Schweinkram -> Disclaimer bez. Inhalten Dritter? Ist doch jetzt schon so.
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Oger
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« Antworten #10 am: Dezember 01, 2010, 15:07:02 » |
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Ich bin echt fassungslos.
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Settembrini
Titan der Wahrheit
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AK20 des guten Geschmacks
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« Antworten #12 am: Dezember 01, 2010, 15:20:49 » |
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Verstößt das nicht gegen ein BVerwG Urteil? Von wegen klar verständliche Normen?
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"Recht sehr zu wünschen, daß es in jedem Staate geben Männer möchte, welche bürgerliche Hoheit nicht blendet und bürgerliche Geringfügigkeit nicht ekelt; in deren Gesellschaft der Hohe sich gern herabläßt und der Geringe sich dreist erhebet."
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gemüse-ghoul
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« Antworten #14 am: Dezember 01, 2010, 20:22:09 » |
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Zeit, mal wieder auf die Kacke zu hauen: http://ghoultunnel.wordpress.com/2010/12/01/rettungswurf-gegen-furcht/Der Beitrag eines Ghouls wider die Dummheit. Edit: Leider habe ich den Artikel nicht heute morgen geschrieben, als ich mich noch richtig aufgeregt habe, nun ist er halt etwas zahm geraten... 
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« Letzte Änderung: Dezember 01, 2010, 20:54:24 von gemüse-ghoul »
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