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Autor Thema: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games  (Gelesen 8381 mal)
Rollenspielstatistiker
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« Antworten #30 am: September 16, 2008, 10:29:04 »
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 Applaus
Hervorragend, in diesem Forum wird tatsächlich etwas klarer gesehen. Ja, Nachbarschaftsstreit trifft es gut und nach Teil II bis V der Klageschrift kann ich mir gut ausmalen, wie verkauft sich NaSta durch L gefühlt haben muss. Wenn die Klauseln der Autorenverträge* nicht ausreichen, Ls irgendwie habhaft zu werden, muss eben sowas wie der Plagiatsvorwurf konstruiert werden. Wie bei einem Nachbarschaftsstreit kaufe ich außerdem keiner Seite die jeweilige Darstellung der Dinge komplett ab.

Schlimmer finde ich Beiträge in anderen Foren, in denen NaSta reichlich verunglimpft oder die Klage auf den Plagiatsvorwurf reduziert wird. Vielleicht könnte ein wichtiges Rollenspielblog doch etwas aufklärerisch tätig werden, denn die wie wahnsinnig wuchernden Forenthreads liest sich doch kaum einer komplett durch und Erkenntnisse versumpfen hier nur.

Jetzt muss ich aber doch noch einmal in die Klageerwiederung schauen...


*so diese überhaupt existieren
« Letzte Änderung: September 16, 2008, 10:32:03 von Rollenspielstatistiker » Gespeichert

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ludovico_technique
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« Antworten #31 am: September 16, 2008, 10:38:35 »
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Ich bin ja kein Jurist, aber ist das Veröffentlichen dieser Unterlagen nicht auch schon wieder Abmahnungswürdig, bzw. kann daraus nicht wieder ein Unterlassungsanspruch entstehen?
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grasi
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« Antworten #32 am: September 16, 2008, 11:16:03 »
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Zitat
Ja, Nachbarschaftsstreit trifft es gut
Ich finde der Vergleich hinkt.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wird keine Existenz bedroht.
Wer immer auch dieses "Spiel" verliert, wird ziemlich viel dafür bezahlen müssen.
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Settembrini
Titan der Wahrheit
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AK20 des guten Geschmacks


« Antworten #33 am: September 16, 2008, 11:30:55 »
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Ich habe es mall gebloggt, so als Zusammefassung.

@grasi: Die Kosten trägt doch sowieso NaSta, ich würde mir da keine Sorgen machen. Und wegen ein paar zehntausend Euro ist keine Existenz bedroht. Der Verlag sicher, aber niemand wird da mit lebenslangen Schulden rausgehen, oder habe ich mich im Streitwert verlesen?
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"Recht sehr zu wünschen, daß es in jedem Staate geben Männer möchte, welche bürgerliche Hoheit nicht blendet und bürgerliche Geringfügigkeit nicht ekelt; in deren Gesellschaft der Hohe sich gern herabläßt und der Geringe sich dreist erhebet."
grasi
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« Antworten #34 am: September 16, 2008, 11:39:35 »
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Zitat
@grasi: Die Kosten trägt doch sowieso NaSta, ich würde mir da keine Sorgen machen. Und wegen ein paar zehntausend Euro ist keine Existenz bedroht. Der Verlag sicher, aber niemand wird da mit lebenslangen Schulden rausgehen, oder habe ich mich im Streitwert verlesen?
Ich meinte damit auch die Verlagsexistenz. Wink
Ich hoffe mal für beide Parteien, dass der Streitwert nicht so hoch ist, dass ihre "persönliche" Existenz bedroht wird.
Das sollte man keinem "gönnen".
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Greifenklaue
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« Antworten #35 am: September 16, 2008, 11:44:14 »
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Zitat
Warum geht man also in solch einer NICHT kritischen Situation mit diesen Dokumenten zur Klage an die (Internet-)Öffentlichkeit?
Sie haben es ja am Anfang geschrieben, nämlich immer mehr ihrer Geschäftspartner haben davon gehört und fragten nach.

Das halte ich für Glaubwürdig, ich selbst hab von der Klage auch schon vor zwei Wochen gehört - allerdings mit der Bitte um Stillschweigen.  icon_rendeer
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grasi
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« Antworten #36 am: September 16, 2008, 11:48:58 »
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Zitat
Und das obwohl PG und Na St echte Fan- und Drittligasaftläden sind.
Ja wer spielt denn in der ersten deutschen RPG-Liga?  Wink
Wobei PG mit den Lizenzen von SW und Scion imho schon auf dem Weg in die zweite Liga ist.
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Chris Gosse
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« Antworten #37 am: September 16, 2008, 12:15:36 »
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Der Hinweisbeschluss des Landgerichts nimmt ja im Grunde schon eine Kommentierung der Klageschrift vorweg: Der Vorwurf des Plagiats ist zu pauschal und wurde nicht konkret genug untermauert. Wenn's da was zu finden gibt, muss sich halt jetzt auf Seiten Nackter Stahl auch noch ein Gutachter durchwühlen und die Regelwerke regelrecht sezieren.
Insgesamt ist das eine ziemlich schlampige Klage, finde ich. Das sieht man auch gut daran, welche Strategie die Klageerwiderung einschlägt:
Das Bestreiten, dass die meisten Verlage die Spielemesse in Essen zur Veröffentlichung von Neuheiten nutzen würden und dass dem Herrn L. nicht bekannt gewesen sei, dass Konkurrenz oder Kunden ihr Augenmerk auf die Messe richten würden, sind nur zwei Döntjes, die man halt schreiben kann, wenn der Klägeranwalt seine Behauptungen nicht sauber genug unterfüttert.

Immerhin freut man sich im Landgericht über einen Haufen kostenloser Rollenspielbücher und hat endlich eine Beschäftigung während langweiliger Sitzungspausen gefunden!

Gruß
Chris
« Letzte Änderung: September 16, 2008, 12:21:22 von Chris Gosse » Gespeichert
Dirk Remmecke
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« Antworten #38 am: September 16, 2008, 12:46:56 »
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Ich habe es mall gebloggt, so als Zusammefassung.

"Fazit: Unser Rechtssytem funktioniert besser und ist schlauer als 90% der Beteiligten. Und Rollenspiele können sie auch rezensieren..."

Köstlich.
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MONDBUCHSTABEN | 2.0
ASTRÓPÍA - Hier gelten andere Regeln!
jafrasch
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« Antworten #39 am: September 16, 2008, 12:51:01 »
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[...]

Immerhin freut man sich im Landgericht über einen Haufen kostenloser Rollenspielbücher und hat endlich eine Beschäftigung während langweiliger Sitzungspausen gefunden!

Gruß
Chris

ich hätte gerne das gesicht des richters gesehen, als die klageschrift samt beweismittel (klageschrift: 25 seiten also ca. 0,5 cm; beweisanlagen (also regelbuch + kompendium + lala) ca. 30,00 cm (habs jetzt nicht nachgemessen)) auf den tisch gelandet ist. der hat bestimmt "och, neeeeee!" gedacht.

aber die idee von chris hat auch was: "wir unterbrechen die sitzung für... *zum protokollbeamten flüsternd: was meinste? in drei stunden sind wir doch mit dem one shot durch, oder?* ...ähm, dreieinhalb stunden."
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kirilow
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« Antworten #40 am: September 16, 2008, 13:42:14 »
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Zornhau,

ich verstehe nicht, was Du so problematisch an der Veröffentlichung findest. Gerichtsprozesse sind ja nun einmal nicht geheim, es geht hier nicht um Geschäftsunterlagen. Es ist sogar von der Öffentlichkeitswirkung her sehr schlau, das Zeug ins Netz zu stellen. Zudem finde ich es toll, diese zum Teil recht interessanten Sachen einsehen zu können.
Unprofessionell in dieser Branche war doch die Klage, nicht das Veröffentlichen derselben.

Grüße
kirilow
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Haarald
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« Antworten #41 am: September 16, 2008, 14:46:13 »
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Das meinte ich mit "ganz bitter".
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Zornhau
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« Antworten #42 am: September 16, 2008, 14:47:23 »
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Zornhau,

ich verstehe nicht, was Du so problematisch an der Veröffentlichung findest. Gerichtsprozesse sind ja nun einmal nicht geheim,
Datenschutz ist ein Begriff, welchen Du nachschlagen solltest.

Wer auch immer, aus welchem Grund auch immer, im Internet solche Daten wie in Anklageschrift und zugehörigen Dokumenten veröffentlicht, der instrumentiert das deutsche Rechtssystem und dessen grundsätzliche Öffentlichkeit von gerichtlichen Verfahren für seine eigenen, persönlichen Gründe. - Die Öffentlichkeit des Verfahrens schließt NICHT ein, daß man alle möglichen Dokumente im Internet finden kann. Vor allem: Was macht man, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, daß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll? Wie nimmt man solche publizierten Dokumente wieder zurück?

Es mag - ich bin ja kein Jurist - durchaus rechtlich zulässig sein, daß man komplette Anklageschriften oder Beschlüsse des Gerichts nach Lust und Laune in elektronische Form überführen und dann im Internet publizieren darf. Ich VERMUTE jedoch aufgrund meiner eigenen Erfahrungen mit justizseitigen IT-Projekten, daß dies nicht der Fall ist.

Unabhängig von der Vermutung halte ich diese Veröffentlichung in einer laufenden Rechtssache für einen unangemessenen Umgang.

es geht hier nicht um Geschäftsunterlagen.
Nein. Es geht um MENSCHEN und deren Menschenwürde. - Wem dieser Beweggrund für meine Beiträge hier nicht klar geworden ist, der hat vermutlich ein Werte-Defizit.

Es ist sogar von der Öffentlichkeitswirkung her sehr schlau, das Zeug ins Netz zu stellen.
Die Öffentlichkeit ist ein blöde Hure, wie dieser Thread und noch weit mehr die Threads in anderen Foren zeigen.

Hier lassen sich Leute vor den Karren spannen, die freiwillig darauf verzichten NACHZUDENKEN, was jemand mit solch einer Veröffentlichung denn BEZWECKEN will. Willfährige Manipulations-Schafe blöken im Takt. Hirnlose Geiferer verbeißen sich in den so mundgerecht und so "informativ" servierten "Bösen" in dieser tragischen Komödie.

Die "Öffentlichkeitswirkung" hat sich zwar sicherlich so entfaltet, wie beabsichtigt. Doch wer Augen hat zu sehen, zu lesen, dem MUSS hierbei auch die SELBSTDARSTELLUNG des Veröffentlichenden aufgefallen sein. Auch wenn man noch so viel Spaß daran hat die Leute von Nackter Stahl zu steinigen: Man ist NICHT gezwungen die ANDERE Seite in einem besseren Licht zu sehen, auch wenn sie sich effektvoller in Szene gesetzt hat.

In dieser Rechtssache und - vor allem! - im Umgang damit haben sich BEIDE Seiten der untersten Schublade bedient. - Wem das nicht aufgefallen ist, der kann sich gerne wieder in die Schafherde einordnen und mitblöken oder geifernd noch einen Bissen aus dem Fleisch der "Bösen" am Pranger reißen.

Das alles ist völlig unabhängig vom Gegenstand der Rechtssache zu sehen. Ob das so bei einem Vermieter, der versucht einen Mieter herauszuklagen, oder bei einem Touristen, der versucht sich entgangenen Urlaubsgenuß einzuklagen, passiert wäre, ist hierbei für MEINE Sicht auf diese Veröffentlichung EGAL.

So geht man nicht mit einer Rechtssache um.

Zudem finde ich es toll, diese zum Teil recht interessanten Sachen einsehen zu können.
Billige Neugier der Gaffer ist schon immer ein "schützenswertes Gut" gewesen? Daher darf man Personen vorführen, an den Pranger stellen, sie der Lächerlichkeit der Öffentlichkeit preisgeben?

Dein "toll" ist mein "unangemessen".

Unprofessionell in dieser Branche war doch die Klage, nicht das Veröffentlichen derselben.
Die Veröffentlichung der Klage-Dokumente hat niemand als "unprofessionell" bezeichnet. Sie ist UNANGEMESSEN. Das hat mit Professionalität überhaupt nichts zu tun.
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Raymond
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« Antworten #43 am: September 16, 2008, 14:58:36 »
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Oh weh, oh weh, das Abendlans, es geht zu Grunde. Grin
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Now I will show you how real Vampires do battle.
kirilow
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« Antworten #44 am: September 16, 2008, 15:02:06 »
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Zornhau,

wie weit die Veröffentlichung rechtlich o.k. ist, weiß ich natürlich nicht, das können ruhig wieder die Gerichte klären.

Nein. Es geht um MENSCHEN und deren Menschenwürde. - Wem dieser Beweggrund für meine Beiträge hier nicht klar geworden ist, der hat vermutlich ein Werte-Defizit.
Das ist doch nun wirklich etwas hochgegriffen. Es ist ja nun einmal eine Sache zwischen zwei Firmen, der einzige, der dort als Person im Rampenlicht steht ist doch der Autor. Doch der hat wohl gewollt, dass die Sache öffentlich wird. Und er macht keine besonders gute Figur in der Sache.

Die "Öffentlichkeitswirkung" hat sich zwar sicherlich so entfaltet, wie beabsichtigt. Doch wer Augen hat zu sehen, zu lesen, dem MUSS hierbei auch die SELBSTDARSTELLUNG des Veröffentlichenden aufgefallen sein. Auch wenn man noch so viel Spaß daran hat die Leute von Nackter Stahl zu steinigen: Man ist NICHT gezwungen die ANDERE Seite in einem besseren Licht zu sehen, auch wenn sie sich effektvoller in Szene gesetzt hat.
Klar. Nur hat NS mit der Klage doch eine ausnehmend behämmerte Vorlage geliefert.

In dieser Rechtssache und - vor allem! - im Umgang damit haben sich BEIDE Seiten der untersten Schublade bedient.
Jupp, das macht es ja so komisch.

Zudem finde ich es toll, diese zum Teil recht interessanten Sachen einsehen zu können.
Billige Neugier der Gaffer ist schon immer ein "schützenswertes Gut" gewesen?
JA.
Ich finde die Unterlagen aus verschiedensten Gründen (die hier aufzuzählen ich keine Lust habe) sehr interessant. Und ja, ich bin froh, dass ich die lesen kann. Das ist für mich ein Gut.

Unprofessionell in dieser Branche war doch die Klage, nicht das Veröffentlichen derselben.
Die Veröffentlichung der Klage-Dokumente hat niemand als "unprofessionell" bezeichnet. Sie ist UNANGEMESSEN. Das hat mit Professionalität überhaupt nichts zu tun.
UNANGEMESSEN war auch die Klage. Das wirst Du doch konzedieren.

Grüße
kirilow

« Letzte Änderung: September 16, 2008, 15:04:07 von kirilow » Gespeichert

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