Zornhau,
ich verstehe nicht, was Du so problematisch an der Veröffentlichung findest. Gerichtsprozesse sind ja nun einmal nicht geheim,
Datenschutz ist ein Begriff, welchen Du nachschlagen solltest.
Wer auch immer, aus welchem Grund auch immer, im Internet solche Daten wie in Anklageschrift und zugehörigen Dokumenten veröffentlicht, der instrumentiert das deutsche Rechtssystem und dessen grundsätzliche Öffentlichkeit von gerichtlichen Verfahren für seine eigenen, persönlichen Gründe. - Die Öffentlichkeit des Verfahrens schließt NICHT ein, daß man alle möglichen Dokumente im Internet finden kann. Vor allem: Was macht man, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, daß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll? Wie nimmt man solche publizierten Dokumente wieder zurück?
Es mag - ich bin ja kein Jurist - durchaus rechtlich zulässig sein, daß man komplette Anklageschriften oder Beschlüsse des Gerichts nach Lust und Laune in elektronische Form überführen und dann im Internet publizieren darf. Ich VERMUTE jedoch aufgrund meiner eigenen Erfahrungen mit justizseitigen IT-Projekten, daß dies nicht der Fall ist.
Unabhängig von der Vermutung halte ich diese Veröffentlichung in einer laufenden Rechtssache für einen unangemessenen Umgang.
es geht hier nicht um Geschäftsunterlagen.
Nein. Es geht um MENSCHEN und deren Menschenwürde. - Wem dieser Beweggrund für meine Beiträge hier nicht klar geworden ist, der hat vermutlich ein Werte-Defizit.
Es ist sogar von der Öffentlichkeitswirkung her sehr schlau, das Zeug ins Netz zu stellen.
Die Öffentlichkeit ist ein blöde Hure, wie dieser Thread und noch weit mehr die Threads in anderen Foren zeigen.
Hier lassen sich Leute vor den Karren spannen, die freiwillig darauf verzichten NACHZUDENKEN, was jemand mit solch einer Veröffentlichung denn BEZWECKEN will. Willfährige Manipulations-Schafe blöken im Takt. Hirnlose Geiferer verbeißen sich in den so mundgerecht und so "informativ" servierten "Bösen" in dieser tragischen Komödie.
Die "Öffentlichkeitswirkung" hat sich zwar sicherlich so entfaltet, wie beabsichtigt. Doch wer Augen hat zu sehen, zu lesen, dem MUSS hierbei auch die SELBSTDARSTELLUNG des Veröffentlichenden aufgefallen sein. Auch wenn man noch so viel Spaß daran hat die Leute von Nackter Stahl zu steinigen: Man ist NICHT gezwungen die ANDERE Seite in einem besseren Licht zu sehen, auch wenn sie sich effektvoller in Szene gesetzt hat.
In dieser Rechtssache und - vor allem! - im Umgang damit haben sich BEIDE Seiten der untersten Schublade bedient. - Wem das nicht aufgefallen ist, der kann sich gerne wieder in die Schafherde einordnen und mitblöken oder geifernd noch einen Bissen aus dem Fleisch der "Bösen" am Pranger reißen.
Das alles ist völlig unabhängig vom Gegenstand der Rechtssache zu sehen. Ob das so bei einem Vermieter, der versucht einen Mieter herauszuklagen, oder bei einem Touristen, der versucht sich entgangenen Urlaubsgenuß einzuklagen, passiert wäre, ist hierbei für MEINE Sicht auf diese Veröffentlichung EGAL.
So geht man nicht mit einer Rechtssache um.
Zudem finde ich es toll, diese zum Teil recht interessanten Sachen einsehen zu können.
Billige Neugier der Gaffer ist schon immer ein "schützenswertes Gut" gewesen? Daher darf man Personen vorführen, an den Pranger stellen, sie der Lächerlichkeit der Öffentlichkeit preisgeben?
Dein "toll" ist mein "unangemessen".
Unprofessionell in dieser Branche war doch die Klage, nicht das Veröffentlichen derselben.
Die Veröffentlichung der Klage-Dokumente hat niemand als "unprofessionell" bezeichnet. Sie ist UNANGEMESSEN. Das hat mit Professionalität überhaupt nichts zu tun.